Geldheinz.de / Versicherungsvergleiche / Krankenversicherung
Vorteile und Nachteile
Vorteile/Nachteile private Versicherung
Die Krankenversicherung ist zwischen den einzelnen Tarifen besonders variierbar.
Vorteile
- freie Tarifwahl und Beitragsgestaltung durch individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
- freie Arztwahl sowie Behandlung als Privatpatient
- stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt je nach Tarif wählbar
- Beiträge bei hohem Einkommen vor allem bei Single im Vergleich sehr günstig
- hohe Kostenerstattungen je nach Tarif möglich, z.B. Zahnbehandlung und Heilpraktiker häufig komplett intergriert
- Bonus: Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich (bis 5 Monate)
- durch Selbstbeteiligungen weitere Kostenersparnisse möglich
- Familienmitglieder zahlen eigene Beiträge
- bei Vorerkrankungen Riskozuschläge oder Ablehnung möglich
- niedrigere Rechnungen müssen vorausbezahlt werden
- Höchstgrenzen bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
- Vorversicherung oder ärztliche Voruntersuchung vor Abschluß notwendig
- keine Beitragsbefreiung bei Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
- Wechsel der Versicherung bei Vorerkrankungen nur bedingt möglich
hier zum Versicherungsvergleich: Krankenversicherung
Vorteile/Nachteile gesetzliche Krankenversicherung
Vorteile
- keine Wartezeiten beim Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung
- Kostenlose Familienversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen
- Beitragsbefreihung bei Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
- Zahlung von Mutterschaftsgeld
- Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit nach 6 Wochen sowie bei Erkrankung eines Kindes im gesetzlichen Rahmen
- Abrechnung durch Ärzte und Krankenhäuser direkt mit der Krankenkasse
- keine freie Tarifwahl, Leistungen richten sich nach gesetzlichen Vorgaben
- Beitrage nicht selbst variierbar, da einkommensabhängig
- Behandlung nur durch Vertrags- bzw. Kassenärzte
- Zuzahlung für Medikamente Hilfs- und Heilmittel sowie bei einem stationären Aufenthalt
- hohe Zuzahlungen bei Zahnersatz, keine Kostenübernahme für Heilpraktiker