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Voraussetzung/Bedingung für die Aufnahme
Der Gesetzgeber ermöglicht nur einigen Personen unter bestimmten Bedingungen eine private Krankenversicherung als Vollversicherung. Das kann sich natürlich irgendwann ändern.
Gerade für Personen, die sich allein versichern können (ohne Familie), ist ein Wechsel meist sehr lukrativ.
- Arbeiter und Angestellte
- Selbständige, Freiberufler, Unternehmer
- Studenten
- Beamte
Arbeiter und Angestellte müssen ein dauerhaftes monatl. Einkommen von mindestens 3863 EUR haben. Gerade hier ist der Wechsel meist sehr lukrativ und zusätzlich mit höheren Gesundheitsleistungen verbunden. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber 50% der Kosten.
Beim Arbeitgeber sollten Sie sich vorher jedoch rückversichern. Da dieser im Normalfall ebenfalls einen finanziellen Vorteil hat, sollte dies nur Formsache sein.
Bei diesen Personenkreisen besteht keine Versicherungspflicht. Es kann frei gewählt werden, ob sie sich überhaupt nicht versichern, freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Häufig sind hier Verträge mit Selbstbeteiligungen emfehlenswert.
Studenten sind zum Ablauf des 25. Lebensjahres beitragsfrei in der Familienversicherung gesetzlich versichert. Bis zum 30.Lebensjahr oder 14. Fachsemester Sie sind mit einem einheitlichen Betrag gesetzlich krankenversichert.
Anschließend können sich Studenten eine private Krankenversicherung wählen.
Beamte oder Angestellte aus dem öffentlichen Tarif, die einen Beihilfeanspruch haben, können sich privat versichern. Ein beihilfefähiger Beamter erhält einen prozentualen Beihilfezuschuß. Dieser liegt je nach familiären Verhältnissen zwischen 50% bis 70%(ab 2 Kinder), für mit versicherte Kinder bei 80%.
Die Versicherungsleistungen orientieren sich an den gesetzlichen Krankenkassen. Diese finanzielle Lücke kann mit einer privaten Krankenversicherung geschlossen werden.
hier zum Versicherungsvergleich: Krankenversicherung