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Kündigung

Die Kündigung einer bestehenden Krankenversicherung ist üblicherweise mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich. In wenigen Fällen gibt es hier jedoch vereinzelt ein paar Ausnahmen.
Bei einigen Krankenversicherern kann dies auch zum Ende eines Versicherungsjahres sein. Deswegen sollten Vertragsunterlagen genau geprüft oder beim Versicherer nachgefragt werden, welchen Abrechnungszeitraum die Versicherung benutzt.

Zusätzlich ist bei vielen Gesellschaften die Mindestversicherungspflicht (2 bis 3 Jahre) zu beachten. In jedem Fall solltet Ihr Euch vorher genau das Vertragsende im Versicherungsvertrag ansehen.

Falls der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert dieser sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Sollte die Versicherungsgesellschaft ihre Beiträge aufgrund der Beitrags-Anpassungsklausel erhöhen oder aber die Leistungen verringern, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhung kündigen. Diese Kündigung erfolgt zum Wirksamwerden der Erhöhung.

Für den Fall, dass unvorhergesehen eine Krankenversicherungspflicht (gesetzlich) besteht, kann der Vertrag innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der der Versicherungspflicht rückwirkend gekündigt werden.

Da sich diese aufgeführten Vertragsbedingungen zwischen den Krankenkassen unterscheiden können, solltet aber unbedingt die AGB`s im Vertrag durchlesen.

hier zum Versicherungsvergleich:   Krankenversicherung

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